Sobald der Versicherte den Brief der PKV, indem die Beitrags- oder Prämienerhöhung mitgeteilt wird, kann er von seinem außerordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch machen. Damit hat er die Möglichkeit, den Anbieter sofort zu wechseln. Doch das hat einen Haken für diejenigen, die schon lange bei derselben Gesellschaft privat krankenversichert sind. Während für Versicherte, die erst kurz in der PKV und derselben Gesellschaft versichert sind ein Wechsel keine Probleme mit sich bringt, ist das bei langjährigen Versicherten, die in derselben Versicherungsgesellschaft versichert sind, ganz anders. Diese Versicherten können u. U. die kompletten Rücklagen verlieren, bestenfalls werden die Rücklagen an die neue Gesellschaft weitergegeben, die der Basistarif aufgebaut hätte und das auch nur dann, wenn der Vertrag mit der Gesellschaft erst im Januar 2009 zum Abschluss kam. Continue Reading →
December 9, 2012
by EH
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